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   AG Berlin-Spandau, 04.11.1992 - 4 C 534/92   

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AG Berlin-Spandau, 04.11.1992 - 4 C 534/92 (https://dejure.org/1992,10556)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 04.11.1992 - 4 C 534/92 (https://dejure.org/1992,10556)
AG Berlin-Spandau, Entscheidung vom 04. November 1992 - 4 C 534/92 (https://dejure.org/1992,10556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 584
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 06.03.2007 - 1 W 285/06

    Registerverfahren: Löschung einer GmbH im Handelsregister wegen

    a) Für eine Vermögenslosigkeit im Sinne des § 141a Abs. 1 FGG kommt es nicht darauf an, ob die Gesellschaft überschuldet ist, sondern darauf, ob sie überhaupt noch über verteilungsfähiges Aktivvermögen verfügt (vgl. Senat, NJW-RR 1986, 1240, 1241 = OLGZ 1986, 296; OLG Hamm NJW-RR 1993, 584, 549 = GmbHR 1993, 295; Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 141a Rn. 15 mwN).
  • KG, 09.05.1996 - 8 REMiet 60/96

    Divergenzvorlage zur Auslegung des Sozialklauselgesetzes

    Insoweit wird zwar von der Rechtsprechung teilweise auch die gegenteilige Ansicht vertreten (vgl. AG Spandau in NJW-RR 1993, S. 584); der Senat hat jedoch auch bezüglich dieser Frage die dem Vorlagebeschluß zugrundeliegende Rechtsauffassung des Landgerichts zugrundezulegen, da auch diese nicht als offensichtlich unhaltbar angesehen werden kann.
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